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Herobild 3 Spendenlauf Detailaufnahme von Läuferschuhen davor Klinikum Bewegt und #läuft2026

Spendenlauf 2026 – Wettbewerb für Spendenprojekte

EUER PROJEKT, UNSERE UNTERSTÜTZUNG

Am 30. Mai 2026 ist es wieder soweit: Das Rudolf Virchow Klinikum Glauchau lädt zum dritten Spendenlauf ein!

Die Startgelder aus den Anmeldungen werden zu 100% gespendet. Gesucht werden dafür nun spannende Glauchauer Initiativen aus den Bereichen Kunst, Kultur, Sport, Soziales, Umwelt, Bildung oder Wissenschaft.

Alle Organisationen mit Sitz in Glauchau, die die Anerkennung der Gemeinnützigkeit nachweisen können, sind herzlich eingeladen, sich mit ihrem Projekt zu bewerben. Wichtig ist, dass die Projekte bis spätestens 31.12.2026 realisiert werden.

Bewerbungen sind zwischen dem 02. Januar 2026 und dem 22. Februar 2026 über das nachfolgende Bewerbungsformular einzureichen. Eine Jury wird bis zum 06.03.2026 über die eingereichten Projekte entscheiden. Die Entscheidung wird allen Bewerbern über die bei der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse bis 16.03.2026 mitgeteilt.

HIER Bewerben

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Erlaubte Dateiformate: *.jpg, *.jpeg, *.pdf; Dateigröße: max. 10 MB je Datei; max. 5 Dateien

Ein Kopie der Bewerbung an mich senden.

Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzbestimmungen.
Ich bestätige alle Angaben wahrheitsgemäß eingetragen zu haben.

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TEILNAHMEBEDINGUNGEN

1. ZIELSTELLUNG

Die Rudolf Virchow Klinikum Glauchau gGmbH ist Partner für Gesundheitsprävention und Gesundheit. Außerdem besteht eine langjährige, positive Verbindung zur Stadt Glauchau und deren Bürgerinnen und Bürgern. Unter diesen Leitgedanken veranstaltet das Klinikum am 30.05.2026 einen Spendenlauf. Es gibt einen Bambinilauf über 600m sowie einen Hauptlauf (Laufen und Walken) über 6,4km. Die eingenommenen Startgelder sollen zu 100% an zwei ausgewählte Projekte in Glauchau gespendet werden.

Die Auswahl der Projekte erfolgt nach Bewerbungsverfahren durch eine Jury. Ziel ist es die Spendengelder Projekten zu Gute kommen zu lassen, die positive Effekte für die Gemeinschaft in der Stadt Glauchau haben.

2. BEWERBER

Bewerben können sich alle Organisationen, die

  • ihren Sitz in Glauchau haben,
  • die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt nachweisen können (Freistellungsbescheid nicht älter als 3 Jahre),
  • fristgerecht, d.h. bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 22.02.2026, ihre Bewerbung eingereicht haben und
  • ein Projekt durchführen, das den Grundsätzen unter Ziff. 3 entspricht.

Jede Organisation kann sich nur einmal bewerben. Eine Mehrfachbewerbung mit unterschiedlichen Projekten ist nicht gestattet. In diesem Fall wird nur die erste eingegangene Bewerbung berücksichtigt.

Um eine faire Chance für möglichst viele Projekte zu gewährleisten, dürfen Organisationen, die beim vorherigen Spendenlauf Spendengelder erhalten haben, in den darauffolgenden drei Jahren nicht erneut am Wettbewerb teilnehmen.

Politische Vereinigungen und Parteien sind von der Bewerbung ausgeschlossen.

Bewerber müssen die Erfüllung der oben genannten Bedingungen unter Umständen nachweisen. Weisen die Bewerber diese auf Anfrage nicht innerhalb der benannten Frist nach, werden sie von der Teilnahme ausgeschlossen.

3. PROJEKTE

Ganz gleich ob Kunst, Kultur, Sport, Soziales, Umwelt, Bildung oder Wissenschaft – Projekte können aus allen Bereichen eingereicht werden. Von Veranstaltungen bis zu Anschaffungen und Investitionen gibt es keine Einschränkungen. Es werden jedoch nur konkrete Projekte gefördert. Die reine Vereinstätigkeit zählt nicht dazu.

Die Projekte müssen in der Stadt Glauchau (inkl. ihrer Ortsteile) bis spätestens 31.12.2026 realisiert werden. Projekte, die Einrichtungen oder Initiativen außerhalb der Stadt Glauchau begünstigen sowie Projekte, die unmittelbar oder mittelbar kommerzielle Ziele verfolgen, werden nicht berücksichtigt.

4. HÖHE DER SPENDEN

Nach erfolgtem Spendenlauf wird die Gesamtsumme der eingenommenen Startgelder und eventuell zusätzlich erbrachter Spenden ermittelt. Diese wird zu gleichen Teilen auf die zwei ausgewählten Projekte aufgeteilt. Es besteht im Vorfeld keine Kenntnis über die zu erwartende Höhe der Spenden und kein Anspruch auf eine bestimmte Summe.

Sollte die tatsächliche Spendensumme je Begünstigtem am Ende die Gesamtkosten eines ausgewählten Projekts übersteigen, ist es der Organisation freigestellt, die Gelder für die allgemeine Vereinstätigkeit zu nutzen.

5. BEWERBUNGSABLAUF

Bewerbungen sind zwischen dem 02.01.2025 und dem 22.02.2026 online über das Bewerbungsformular unter www.klinikum-glauchau.de einzureichen. Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Um sich zu bewerben, muss der Bewerber das Bewerbungsformular online vollständig ausfüllen. Alle Bewerber sind verpflichtet einen kurzen Vorstellungstext und eine Projektbeschreibung hochzuladen. Es können ergänzende Bilder oder Dateien beigefügt werden. Erst wenn alle Felder gefüllt sind, kann das Bewerbungsformular abgesendet werden.

Im Anschluss wird eine Eingangsbestätigung per E-Mail versendet, die nochmals alle Angaben enthält. Eine Bewerbung auf anderen Wegen (z.B. via Post oder Telefon) ist nicht möglich.

Mit der Anmeldung akzeptiert der Bewerber diese Teilnahmebedingungen.

6. AUSWAHL, BEWILLIGUNG UND UMSETZUNG

Alle eingereichten Bewerbungen werden auf Zulässigkeit geprüft. Die Rudolf Virchow Klinikum Glauchau gGmbH behält sich das Recht vor, Bewerber, die falsche oder unvollständige Angaben machen, von der Teilnahme auszuschließen.

Eine Jury entscheidet bis 06.03.2026 über die Auswahl der Projekte. Die Jury besteht aus Vertretern der Rudolf Virchow Klinikum Glauchau gGmbH. Die Entscheidung wird allen Bewerbern über die bei der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse bis 16.03.2026 mitgeteilt.
Die ausgewählten Projekte werden im Zuge der Bewerbung des Spendenlaufs öffentlich benannt.

Die im Rahmen des Spendenlaufs 2026 eingegangenen Spendengelder werden nach Abschluss der Spendenauswertung und Bearbeitung spätestens bis zum 30.06.2026 an die ausgewählten Projektteilnehmer per Überweisung auf ein deutsches Girokonto ausgezahlt. Die Rudolf Virchow Klinikum Glauchau gGmbH erhält dafür jeweils eine Spendenbescheinigung.
Die Gemeinnützigkeit und die ordnungsgemäße Mittelverwendung werden durch das Klinikum gemäß den Anforderungen der Abgabenordnung gewährleistet.

Nach erfolgter Projektumsetzung (bis spätestens 31.12.2026) erhält die Rudolf Virchow Klinikum Glauchau gGmbH eine kurze Projektdokumentation in Form von Beiträgen oder Fotos. Diese können bis 15.01.2027 digital an gesendet werden.

7. DATENSCHUTZHINWEIS

Personenbezogene Daten von Projektverantwortlichen von an diesem Wettbewerb teilnehmenden Organisationen (insbes. Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), die im Rahmen der Anmeldung erhoben werden, werden von der Rudolf Virchow Klinikum Glauchau gGmbH ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Wettbewerbsprojektes verwendet. Daneben gelten die Datenschutzbestimmungen des Klinikums. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte findet nicht statt.

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