Keine Schließung der Radiologischen Versorgung am Klinikum Glauchau
Klarstellung zum „Protestaufruf Radiologie“Die Radiologische Gemeinschaftspraxis hat auf unterschiedlichen Wegen zum Protest gegen das Klinikum Glauchau und unsere Entscheidung zur Ausschreibung des radiologischen Kooperationsvertrages aufgerufen. Folgende Fakten gibt es aktuell dazu:
- Die Radiologische Versorgung am Klinikum Glauchau wird nicht geschlossen.
- Die Radiologische Praxis besteht bereits langjährig als eigenständige Praxis im Klinikum Glauchau. Für die stationären Leistungen gibt es mit der Praxis ein Kooperationsvertrag. Für die ambulanten Leistungen hat die Praxis eine Zulassung über die Kassenärztliche Vereinigung.
- Der bestehende Kooperationsvertrag wurde seitens des Klinikums im 4. Quartal 2022 fristgerecht mit 3-jähriger Kündigungsfrist zum 31.12.2025 gekündigt. Eine Veränderung wird es daher nicht vor dem 01.01.2026 geben.
- Satzungsgemäß sind wir verpflichtet, bestimmte Aufträge und Leistungen in regelmäßigen Abständen auszuschreiben. Das betrifft neben dieser Kooperation auch Leistungen wie die Reinigung oder die Cafeteria. Aktuell befinden sich die Unterlagen für die offene Ausschreibung der radiologischen Versorgungsleistungen ab 01.01.2026 in Vorbereitung und rechtlicher Prüfung.
- Natürlich ist es dem zukünftigen Kooperationspartner freigestellt und darüber hinaus auch in unserem Sinn, wenn dieser auch weiterhin am Standort Glauchau ambulante radiologische Diagnostik erbringt und wir sind sehr zuversichtlich, dass dies auch so umgesetzt wird.
- Auch der Radiologischen Gemeinschaftspraxis ist es möglich, sich auf die Ausschreibung zu bewerben.
Als Rudolf Virchow Klinikum Glauchau stehen wir nicht für ein Ende der radiologischen Versorgung in Glauchau. Wir distanzieren uns ausdrücklich von der Art und Weise der Kommunikation der Radiologischen Gemeinschaftspraxis und vertreten einen sachlichen Umgang.
Die Klinikleitung