EUER PROJEKT, UNSERE UNTERSTÜTZUNG
Am 24. Mai 2025 ist es wieder soweit: Das Rudolf Virchow Klinikum Glauchau lädt zum zweiten Spendenlauf ein!
Die Startgelder aus den Anmeldungen werden zu 100% gespendet. Gesucht werden dafür nun zwei spannende Glauchauer Initiativen aus den Bereichen Kunst, Kultur, Sport, Soziales, Umwelt, Bildung oder Wissenschaft.
Alle Organisationen mit Sitz in Glauchau, die die Anerkennung der Gemeinnützigkeit nachweisen können, sind herzlich eingeladen, sich mit ihrem Projekt zu bewerben. Wichtig ist, dass die Projekte bis spätestens 31. Dezember 2025 realisiert werden.
Bewerbungen sind zwischen dem 01. Dezember 2024 und dem 31. Januar 2025 über das nachfolgende Bewerbungsformular einzureichen. Eine Jury wird bis zum 10. Februar 2025 über die eingereichten Projekte entscheiden. Die Entscheidung wird allen Bewerbern über die bei der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse bis 15. Februar 2025 mitgeteilt.
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TEILNAHMEBEDINGUNGEN
1. ZIELSTELLUNG
Die Rudolf Virchow Klinikum Glauchau gGmbH ist Partner für Gesundheitsprävention und Gesundheit. Außerdem besteht eine langjährige, positive Verbindung zur Stadt Glauchau und deren Bürgerinnen und Bürgern. Unter diesen Leitgedanken veranstaltet das Klinikum am 24.05.2025 einen Spendenlauf. Es gibt einen Bambinilauf über 600m sowie einen Hauptlauf (Laufen und Walken) über 6,4km. Die eingenommenen Startgelder sollen zu 100% an zwei ausgewählte Projekte in Glauchau gespendet werden.
Die Auswahl der Projekte erfolgt nach Bewerbungsverfahren durch eine Jury. Ziel ist es die Spendengelder Projekten zu Gute kommen zu lassen, die positive Effekte für die Gemeinschaft in der Stadt Glauchau haben.
2. BEWERBER
Bewerben können sich alle Organisationen, die
- ihren Sitz in Glauchau haben,
- die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt nachweisen können (Freistellungsbescheid nicht älter als 3 Jahre),
- fristgerecht, d.h. bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 31.01.2025, ihre Bewerbung eingereicht haben und
- ein Projekt durchführen, das den Grundsätzen unter Ziff. 3 entspricht.
Jede Organisation kann sich nur einmal bewerben. Eine Mehrfachbewerbung mit unterschiedlichen Projekten ist nicht gestattet. In diesem Fall wird nur die erste eingegangene Bewerbung berücksichtigt.
Organisationen, die im Vorjahr mit Erlösen aus dem Spendenlauf begünstigt wurden, sind im aktuellen Jahr von der Bewerbung ausgeschlossen.
Politische Vereinigungen und Parteien sind von der Bewerbung ausgeschlossen.
Bewerber müssen die Erfüllung der oben genannten Bedingungen unter Umständen nachweisen. Weisen die Bewerber diese auf Anfrage nicht innerhalb der benannten Frist nach, werden sie von der Teilnahme ausgeschlossen.
3. PROJEKTE
Ganz gleich ob Kunst, Kultur, Sport, Soziales, Umwelt, Bildung oder Wissenschaft – Projekte können aus allen Bereichen eingereicht werden. Von Veranstaltungen bis zu Anschaffungen und Investitionen gibt es keine Einschränkungen. Es werden jedoch nur konkrete Projekte gefördert. Die reine Vereinstätigkeit zählt nicht dazu.
Die Projekte müssen in der Stadt Glauchau (inkl. ihrer Ortsteile) bis spätestens 31.12.2025 realisiert werden. Projekte, die Einrichtungen oder Initiativen außerhalb der Stadt Glauchau begünstigen sowie Projekte, die unmittelbar oder mittelbar kommerzielle Ziele verfolgen, werden nicht berücksichtigt.
4. HÖHE DER SPENDEN
Nach erfolgtem Spendenlauf wird die Gesamtsumme der eingenommenen Startgelder und eventuell zusätzlich erbrachter Spenden ermittelt. Diese wird zu gleichen Teilen auf die zwei ausgewählten
Projekte aufgeteilt. Es besteht im Vorfeld keine Kenntnis über die zu erwartende Höhe der Spenden und kein Anspruch auf eine bestimmte Summe.
Sollte die tatsächliche Spendensumme je Begünstigtem am Ende die Gesamtkosten eines ausgewählten Projekts übersteigen, ist es der Organisation freigestellt, die Gelder für die allgemeine Vereinstätigkeit zu nutzen.
5. BEWERBUNGSABLAUF
Bewerbungen sind zwischen dem 01.12.2024 und dem 31.01.2025 online über das Bewerbungsformular unter www.klinikum-glauchau.de einzureichen. Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Um sich zu bewerben, muss der Bewerber das Bewerbungsformular online vollständig ausfüllen. Alle Bewerber sind verpflichtet einen kurzen Vorstellungstext und eine Projektbeschreibung hochzuladen. Es können ergänzende Bilder oder Dateien beigefügt werden. Erst wenn alle Felder gefüllt sind, kann das Bewerbungsformular abgesendet werden.
Im Anschluss wird eine Eingangsbestätigung per E-Mail versendet, die nochmals alle Angaben enthält. Eine Bewerbung auf anderen Wegen (z.B. via Post oder Telefon) ist nicht möglich.
Mit der Anmeldung akzeptiert der Bewerber diese Teilnahmebedingungen.
6. AUSWAHL, BEWILLIGUNG UND UMSETZUNG
Alle eingereichten Bewerbungen werden auf Zulässigkeit geprüft. Die Rudolf Virchow Klinikum Glauchau gGmbH behält sich das Recht vor, Bewerber, die falsche oder unvollständige Angaben machen, von der Teilnahme auszuschließen.
Eine Jury entscheidet bis 10.02.2025 über die Auswahl der Projekte. Die Jury besteht aus Vertretern der Rudolf Virchow Klinikum Glauchau gGmbH und der Stadt Glauchau. Die Entscheidung wird allen Bewerbern über die bei der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse bis 15.02.2025 mitgeteilt.
Die ausgewählten Projekte werden im Zuge der Bewerbung des Spendenlaufs öffentlich benannt.
Die Spendensumme wird nach Abschluss des Spendenlaufs bis spätestens 31.08.2025 an die jeweils benannten Empfänger per Überweisung auf ein deutsches Girokonto ausgezahlt. Die Rudolf Virchow Klinikum Glauchau gGmbH erhält dafür jeweils eine Spendenbescheinigung.
Nach erfolgter Projektumsetzung (bis spätestens 31.12.2025) erhält die Rudolf Virchow Klinikum Glauchau gGmbH eine kurze Projektdokumentation in Form von Beiträgen oder Fotos. Diese können bis 15.01.2026 digital an gesendet werden.
7. DATENSCHUTZHINWEIS
Personenbezogene Daten von Projektverantwortlichen von an diesem Wettbewerb teilnehmenden Organisationen (insbesondere Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), die im Rahmen der Anmeldung erhoben werden, werden von der Rudolf Virchow Klinikum Glauchau gGmbH ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Wettbewerbsprojektes verwendet. Daneben gelten die Datenschutzbestimmungen des Klinikums. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte findet nicht statt.